Als anerkannter Pflegedienst sind wir berechtigt, mit den Kranken- und Pflegekassen abzurechnen
Für die Behandlungspflege muss vom Arzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausgestellt werden.
Auch Sie als Angehöriger benötigen mal eine Auszeit? Auch das ist kein Problem, wir sind für Sie da.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis max. 1.612,00€ sowie anteilige Kurzzeitpflege in Höhe von 806,00€.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Verhinderungspflege kann erst ab einem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
Je nach Pflegegrad benötigen Kunden/Kundinnen viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinatz. Diesen führen wir persönlich vor Ort durch.
Aufgrund von Corona, wenn erwünscht, auch telefonisch. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse, ob diese mit einem telefonischen Beratungseinsatz einverstanden ist.
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